Wer gerne dampft, muss sich auf teurere Preise einstellen. Vor allem Konsumenten, die ihre Liquids selbst mischen. Ein Bundesverband stellt das Gesetz zur Tabaksteuer nicht nur deswegen in Frage.
Seit dem 1. Juli 2022 werden nun auch Substitute für Tabakwaren versteuert – darunter beispielsweise E-Liquids. Die bis zu dem Zeitpunkt produzierte Ware, konnte nur noch bis zum 12. Februar steuerfrei abverkauft werden, anschließend wird jedes Liquid mit 16 Cent pro Milliliter versteuert. Das besagt das Gesetz zur Modernisierung des Tabaksteuerrechts.
Nun meldet sich der Bundesverband Rauchfreie Alternative (BVRA) zu Wort, der nicht nur die dadurch enorm steigenden Preise kritisiert: „Tatsache ist, dass man mit diesem Gesetz hundertausende Konsumenten und Konsumentinnen kriminalisieren wird”, konstatiert Andreas Schimo, zweiter Vorsitzender des Verbandes.
Der BVRA ist ein unabhängiger Konsumentenverband. Seine Aufgabe ist die Information und Aufklärung über Alternativen zum schädlichen Tabakkonsum. Der Verband ist Ansprechpartner für Politik und Medien im Namen der Verbraucher, frei von moralischen Scheuklappen, basierend auf den wissenschaftlichen Erkenntnissen, unabhängig von jeglichen Einflußnahmen durch Industrie und Handel oder deren anhängiger Organisationen.
Verband befürchtet zunehmenden Handel auf Schwarzmarkt
Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums bestätigte die Versteuerungspflicht von Altbeständen von Fertigerzeugnissen und Mischkomponenten ab dem 13. Februar 2023.
Das gelte selbst für reines Wasser, wenn dieses als Mischkomponente dient, betont der BVRA. Der überwiegenden Zahl der Konsumenten ist dies laut Andreas Schimo nicht bewusst. „Beide Punkte sind in höchstem Maße befremdlich vor der Tatsache, dass die Bundesregierung in anderen Bereichen erkannt hat, dass es gerade der Schwarzmarkt und die Kriminalisierung sind, welche die entscheidenden Probleme verursachen”, kritisiert der zweite Vorsitzende des Bundesverbands.